ZENTRALE RADONSTELLE
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN

Nutzungsbedingungen Messprogramm

Symbolbild: Kontakt und Beratung. Glühbirnen Icons auf blauem Hintergrund

Nutzungsbedingungen Messprogramm

zur Bestimmung der Radonkonzentration in Innenräumen (2024)

Die Zentrale Radonstelle NRW führt Messprogramme zur Bestimmung der Radonkonzentration in Innenräumen im Bundesland Nordrhein-Westfalen durch. 

Teilnahme 

Für die Teilnahme am Messprogramm 2024 ist eine schriftliche Anmeldung bei der Zentralen Radonstelle NRW notwendig.

Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, die die Radonkonzentration in einem Wohnhaus innerhalb Nordrhein-Westfalens messen wollen. Eine Anmeldung führt zu keinem Anspruch an der Teilnahme am Messprogramm. Gegebenenfalls können Anfragen abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn sich der Messort in einem anderen Bundesland befindet oder bei Erreichen der zuvor angegebenen maximalen Anzahl teilnehmender Haushalte.

Verwendung der Geräte

Die Zentrale Radonstelle NRW stellt im Rahmen ihrer Kapazitäten passive Messgeräte (Radon-Exposimeter) zur Bestimmung der Radonkonzentration in Innenräumen zur Verfügung. Die Anzahl der Messgeräte pro Gebäude wird von der Zentralen Radonstelle NRW festgelegt. Die verwendeten Messgeräte werden durch einen vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Anbieter bereitgestellt und ausgewertet. Die Messgeräte dürfen ausschließlich zum Zweck der Bestimmung der Radonkonzentration in Innenräumen genutzt werden. Die gegebenen Informationen zur Durchführung der Messung (zum Beispiel Messanleitung) sind zu beachten.

Die Messgeräte sind und bleiben Eigentum der Zentralen Radonstelle NRW. Sie dürfen außer zum Zweck der Teilnahme an einem Messprogramm der Zentralen Radonstelle NRW nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede weitere private oder gewerbliche Nutzung ist untersagt.

Rücksendung der Geräte

Nach Erreichen der vorgesehenen Messzeit von zwölf Monaten sind die Messgeräte zum Zweck der Auswertung sofort an die Zentrale Radonstelle NRW zurückzuschicken. Die Kosten für den Rückversand der Messgeräte in Höhe von voraussichtlich etwa drei Euro trägt der oder die Teilnehmende.

Auswertung der Messergebnisse

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auswertung der Messgeräte und Übermittlung der Messergebnisse, zum Beispiel bei Verlust der Messgeräte auf dem Postweg. Sämtliche Messergebnisse stehen unter dem Vorbehalt der Annahme einer korrekten Durchführung der Messung. Die Zuordnung des jeweiligen Messgerätes zu Expositionszeit und -ort entspricht den Angaben der Anwenderin oder des Anwenders. Die Richtigkeit der Angaben kann durch die Zentrale Radonstelle NRW nicht geprüft und eine Gewähr insofern nicht übernommen werden.

Bei der Messung handelt es sich um eine Informationsmessung ohne rechtlich bindenden Charakter. Insbesondere ist die Messung nicht für Messungen der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Betriebsstätten (z. B. Messungen gemäß §§ 127, 128 Strahlenschutzgesetz) geeignet.